Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und unseren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
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Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsgegenstand
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Wir erbringen Leistungen in den Bereichen Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungstechnik sowie Energieberatung.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus unserem schriftlichen Angebot, Plänen oder Leistungsbeschreibungen.
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Bei Auftragserteilung ist eine angemessene Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Auftragswert sowie dem voraussichtlichen Material- und Planungsaufwand. Ohne rechtzeitigen Eingang der Anzahlung sind wir nicht zur Aufnahme der Arbeiten oder zur Materialbestellung verpflichtet.
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Wir sind berechtigt, während der Vertragsdurchführung gemäß § 632a BGB angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Liefer- und Leistungsstand zu verlangen. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Erbringung von Teilleistungen, die Lieferung von Materialien oder die Fertigstellung wesentlicher Arbeitsschritte. Abschlagszahlungen werden jeweils sofort nach Rechnungsstellung fällig. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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Die Schlusszahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme der Leistung zu leisten.
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Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
4. Eigentumsvorbehalt
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Alle gelieferten Waren und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
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Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sachen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
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Der Kunde tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.
5. Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten
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Vereinbarte Ausführungstermine setzen die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden (z. B. Bereitstellung von Plänen, Gewährung von Zugang zu Räumen, Genehmigungen) sowie den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus.
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Der Kunde hat für die Dauer der Arbeiten die notwendige Versorgung mit Strom, Wasser und sonstigen erforderlichen Betriebsmitteln unentgeltlich bereitzustellen.
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Der Kunde stellt während der Ausführungszeit geeignete sanitäre Einrichtungen (Toilettenbenutzung) für unsere Mitarbeiter zur Verfügung.
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Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Lagerkosten) gesondert in Rechnung zu stellen.
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Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
6. Lieferung, Gefahrübergang
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden über.
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Bei Versendung der Ware geht die Gefahr mit Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.
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Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits mit Zugang der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
7. Abnahme
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Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten.
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Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
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Mit der Abnahme geht die Gefahr für Leistung und Werk auf den Kunden über.
8. Gewährleistung
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Für Arbeiten an Bauwerken gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
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Für bewegliche Sachen gilt für Privatkunden eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, für Geschäftskunden 1 Jahr.
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Für reine Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, bei denen keine neuen Teile eingebaut oder ausgetauscht werden, besteht die Gewährleistung nur für die fachgerechte Durchführung der Wartung, nicht für die störungsfreie Funktion der Anlage.
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Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Leistung als genehmigt.
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Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
9. Haftung
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Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
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Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Kündigung durch den Kunden
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Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung der Leistungen, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
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Hierzu zählen insbesondere:
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der Wert bereits bestellter oder gelieferter Waren,
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angefallene Arbeitsstunden, einschließlich Planung und Arbeitsvorbereitung,
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Kosten für Lagerung oder Rücktransport von Materialien,
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vergebliche Anfahrten und sonstige Nebenkosten.
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Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
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Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
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Bei Verträgen mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 16.04.2025